Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Kunden, nachfolgend Verkäufer und der Aurax Edelmetallhandel GmbH, mit Sitz in der Rheinstr. 205, 50321 Brühl, Deutschland, im Weiteren als Anbieter bezeichnet. Die juristische Person Aurax Edelmetallhandel GmbH wird vertreten durch ihre Geschäftsführung. Der Anbieter behält sich das Recht vor jederzeit Änderungen und Ergänzungen an diesen AGB vorzunehmen. Bei Vertragsabschluss sind die zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen AGB zugrunde zu legen. Entgegenstehende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Bedingungen des Verkäufers bleiben solange unwirksam, bis die Aurax Edelmetallhandel GmbH ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Verwendete Abkürzungen werden im Anhang der allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen können jederzeit vom Verkäufer/Käufer auf aurax.de eingesehen werden.

2. Zustandekommen eines Vertrages

Der Verkäufer einer Ware erklärt gegenüber dem Anbieter, zum Zeitpunkt der Übersendung der Ware volljährig und voll geschäftsfähig zu sein. Außerdem erklärt der Verkäufer hinsichtlich der übersandten Ware verfügungsberechtigt zu sein. Zusätzlich versichert der Verkäufer, dass die Ware nicht mit Rechten Dritter belastet ist.

Sofern die Ware des Verkäufers dem Anbieter zur Begutachtung (Siehe Nr.4) über den Postweg zugestellt wird, muss zwingend ein Begleitschreiben unterschrieben und ausgefüllt, beigefügt werden. Das Begleitschreiben findet der Verkäufer unter folgender Adresse: https://aurax.de/Begleitschreiben.pdf oder er kann es auf der Internetpräsenz des Anbieters (aurax.de) über einen gekennzeichneten Verweis herunterladen. Auf Anfrage kann das Begleitschreiben auch auf dem Postweg dem Verkäufer zugestellt werden. Im Begleitschreiben sind ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu Name, Anschrift, Kontaktdaten, Art und Menge der Waren vom Verkäufer zu tätigen.

3. Zusendung der Ware

Zusendungen von Edelmetallen, Schmuck und anderen Wertgegenständen geschehen ausschließlich auf Kosten und auf Risiko des Versenders. Übersteigt die Sendung einen Wert von 500€, so kann der Verkäufer eine Übernahme der Kosten für die Zusendung erfragen. Willigt der Anbieter ein die Kosten der Zusendung zu tragen, wird der Betrag der Kosten auf ein vom Verkäufer angegebenes Bankkonto, nach Eingang der Zusendung beim Anbieter, überwiesen. Weicht der vom Verkäufer angegebene Wert der Zusendung erheblich vom tatsächlichen Wert ab, behält sich der Anbieter das Recht vor eine zugesagte Kostenübernahme der Zusendung zu verweigern.

4. Begutachtung der Ware

Die durch Zusendung eingegangene und persönlich vorgelegte Ware wird von Fachkräften des Anbieters nach bestem Wissen und Gewissen überprüft. Um eine schnelle Bearbeitung und Begutachtung der übersandten bzw. vorgelegten Waren zu gewährleisten, gestattet der Verkäufer die Begutachtung der Waren. Der Anbieter ist nicht verpflichtet sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, um ihm mitzuteilen, dass bei Begutachtung der Ware und zur Ermittlung des reinen Gold- bzw. Edelmetallwertes eine mögliche teilweise oder vollständige Beschädigung der Ware auftreten könnte. Gleichzeitig versichert der Anbieter mit einer ihm größtmöglichen Vorsicht, nach bestem Wissen und Gewissen vorzugehen. Eine Zerstörung begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, sofern dies zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist. Eine Begutachtung erhaltener Waren kann vom Anbieter ablehnt werden, wenn das vom Verkäufer ausgefüllte Begleitschreiben falsche oder fehlende Angaben aufweist.

5. Angebot

Nach Begutachtung und Bewertung eines aktuellen Verkehrswertes der zugesandten Ware, wird dem Verkäufer vom Anbieter ein Angebot per Email, schriftlich oder telefonisch unterbreitet, sofern ein Interesse am Ankauf der Ware beim Anbieter besteht. Bewertungsgrundlage für das Angebot ist der unter Berücksichtigung der Börsenkurse bestimmte Tageskurs des Anbieters am Tag des Eingangs der Waren. Sollte keine Angebotsabgabe oder Einigung zwischen Anbieter und Verkäufer möglich sein, wird der Gegenstand an die vom Verkäufer genannte Anschrift zurückgesandt. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verkäufer. Der Anbieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet Ware anzukaufen.

6. Ankauf

Das Zustandekommen des Kaufvertrages erfordert die Annahme des Verkäufers und eine unterschriebene Erklärung, in der der Verkäufer erklärt, dass alle Waren frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung hat und die Waren nicht aus einer strafbaren Handlung stammen. Der Kaufpreis wird nach Zustandekommen des Kaufvertrages an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch Banküberweisung ausgezahlt. Eine persönliche Vorlage der zu verkaufenden Waren ermöglicht auch eine Barauszahlung. Handelt es sich beim Verkäufer um einen Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so hat dieser nach Angebotsannahme eine nach geltendem Recht gültige Rechnung an den Anbieter zu stellen. Der Anbieter stellt sicher, dass der Rechnungsbetrag fristgerecht beglichen wird.

7. Eigentumsübertragung

Die Eigentumsübertragung erfolgt mit der Zahlung des Kaufpreises durch den Anbieter an den Verkäufer.

8. Mängel

Erkannte Beschädigungen zugesandter Waren werden dem Verkäufer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass dieser eine entsprechende Schadensmeldung beim Postdienstleister durchführen kann. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Sendung vom Postdienstleister für eine entsprechende Begutachtung abgeholt wird und dann an den Verkäufer zurückgegeben wird. Anfallende Kosten hierfür hat der Verkäufer zu tragen.

9. Rücksendegebühr für unedle Metalle, Fälschungen, bei Mängeln und falschen Angaben des Verkäufers

Sollten unedle Metalle oder Fälschungen Teil der übersandten Gegenstände sein, kann der Anbieter eine Rücksendegebühr in Höhe von 8,60€ vom Verkäufer verlangen, um dem Verkäufer diese unedlen bzw. gefälschten Metalle zurückzusenden. Die Rücksendegebühr beinhaltet Kosten für Verpackungsmaterial und die Rückführungskosten des Postdienstleisters. Die Rücksendegebühr kann auf Wunsch des Verkäufers mit dem Wert angekaufter Ware verrechnet werden. Alternativ ist die Rücksendegebühr vom Verkäufer an eine vom Anbieter angegebene Bankverbindung mit angegebenem Verwendungszweck zu erstatten. Der Anbieter behält sich das Recht vor eine Begutachtung der ihm zugesandten Waren, ohne Angabe von Gründen, zu verweigern. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verkäufer irrtümlich oder absichtlich falsche Angaben im Begleitschreiben macht, so dass vom Verkäufer beschriebener und dem Anbieter gelieferter Warenbestand in Art, Menge oder Güte von einander abweichen. Auch in diesem Fall wird vom Verkäufer eine Rücksendegebühr von 8,60€ verlangt, um ihm seine Waren zurückzusenden.

10. Rücksendung, Gefahrenübergang

Im Falle einer Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Verkäufer über, sobald die Waren an die zur Ausführung der Übersendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden sind, spätestens jedoch bei Verlassen der Obhut des Anbieters.

11. Widerrufsrecht

§312d Absatz 4 Nr. 6 BGB schließt das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen aus, bei denen Waren geliefert werden, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Anbieter (Unternehmer) keinen Einfluss nehmen kann und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Zu diesen Waren gehören Edelmetalle.

12. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist Köln.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages verwendet. Personenbezogene Daten des Verkäufers werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn eine Datenweitergabe ist zur Abwicklung zwingend erforderlich. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Anbieter einen Postdienstleister mit einer Zustellung an den Verkäufer beauftragt, in diesem Fall muss die Anschrift des Verkäufers zwingend an den Postdienstleister weitergegeben werden.

15. Schlussbestimmung

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Abkürzungen:
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
bzw. – beziehungsweise
vgl. – vergleiche
BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
Nr. – Nummer

Stand
Dezember 2012